Sehr geehrter Bürgermeister,
mindestens seit dem Jahr 2014 ist es das Ziel des Rates der Stadt Leichlingen ein Straßenkatester sowie ein Straßeninstandsetzungsprogramm zu bekommen. Unter dem entsprechenden Produkt steht dort bei den Zielen:
„2. Vorlage des Straßenkatasters bis Ende 2014
Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2014“
Im Haushaltsplan 2015 steht:
„2. Vorlage des Straßenkatasters bis Ende 2014
Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2014“
Im Haushaltsplan 2016 steht:
„(alt) 2. Vorlage des Straßenkatasters bis Ende 2015
(neu) 2. Vorlage des Straßenkatasters bis Ende 2017
(alt) 3. Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2015;
(neu) 3. Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2017“
Im Haushaltsjahr 2017 wurden hierfür erstmals 83.300 € in den Haushalt eingestellt. Damals stand unter den Zielen im Haushaltsplan dieses Produktes:
„2. Vorlage des Straßenkatasters bis Ende 2017
(alt) 3. Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2017
(neu) 3. Erstellung eines Straßeninstandsetzungsprogrammes bis Ende 2018“.
Im Haushaltsjahr 2018 tauchen die Finanzmittel für das Straßenkataster nicht mehr auf. In den Erläuterungen findet sich lediglich in Bezug auf das Haushaltsjahr 2017 der Satz: „Zur Deckung wurden u.a. nicht benötigte bzw. verfügbare Mittel aus den Planansätzen zur Erstellung eines Straßenkatasters, des Verkehrsentwicklungskonzeptes und der Bauunterhaltung der städtischen Gebäude herangezogen.“
Im Haushaltsplan 2019 taucht das Ziel „Implementierung eines edv-gestützten Straßenaufbruchsmanagements inkl. Straßenzustandskataster bis 2020“ auf, bei den Kennzahlen finden sich jedoch keine Werte.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.09.2019 hat das Beratungsbüro Heimann Consulting bei der Präsentation des Organisationsuntersuchung, aus Sicht der CDU Fraktion zu Recht und bereits zum zweiten Mal nach 2018, eindringlich das Fehlen eines edv-gestützten Straßenkatasters bemängelt. Es sei unabdingbar notwendig für die Arbeit des Tiefbauamtes und des Bauhofs bzw. der neuen „Technischen Betriebe Leichlingen“.
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 steht im Produkt 120101 Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen bei den Zielen unter Punkt 2 die „Implementierung eines edv-gestützten Straßenaufbruchsmanagements inkl. Straßenzustandskataster bis 2020“. Die finanziellen Mittel für die Erstellung des Straßenkatasters werden nicht bereitgestellt.
Im NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 gibt es Förderungen für die ländliche Entwicklung u.a. für Straßenkataster. Voraussetzung ist die Lage in der Gebietskulisse ländlicher Raum. Eine maximale Förderung von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. € 50.000,--) sind möglich. Dieses Förderprogramm wurde verlängert. Bei den letzten Haushaltsberatungen hat die städt. Projekt- und Fördermanagerin Frau Malakonaki bestätigt, dass Fördermittel für ein Straßenkataster in Leichlingen beantragt werden können.
Daher beantragt die CDU Fraktion:
Es sollen ausreichende Finanzmittel für die Erstellung des edv-gestützten Straßenzustandskataster in den Haushaltsplan für das Jahr 2020 eingestellt werden.
Die Implementierung eines edv-gestützten Straßenzustandskataster muss spätestens vor der Rats- und vor der Sommerpause 2020 fertiggestellt und funktionsfähig sein.
Mit freundlichen Grüßen,
CDU Fraktion im Rat der Stadt Leichlingen
Helmut Wagner Silvia Pallenberg
(Fraktionsvorsitzender) (stellv. Fraktionsvorsitzende)
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