Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 13.07.2017 hat der Rat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Bei Investitionen oberhalb der vom Rat jährlich in der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze werden neben den Investitionskosten zusätzlich auch die Investitionsfolgekosten zur besseren Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der zu beschließenden Maßnahme in der zwecks Vorberatung durch den zuständigen Fachausschuss bzw. zwecks Beschlussfassung durch den Stadtrat zu erstellenden Verwaltungsvorlage dargestellt.“
Die CDU Fraktion ist der Meinung, dies muss auch für den Neubau bzw. die Ausschreibung des Blütenbades gelten und beantragt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage:
In der Ausschreibung soll von den Bewerbern eine Investitions- und Folgekostenbetrachtung insbesondere für den Energieverbrauch gefordert werden, mit dem Ziel höchstmöglicher Klimaneutralität des Bades.
Das Maß der Klimaneutralität soll in der Ausschreibung noch vor der auf € 12 Mio netto gedeckelten Investitionsobergrenze am höchsten gewichtet werden. Selbstverständlich werden dabei Bewerbungen, die die maximale Investitionsobergrenze überschreiten nicht für das Verfahren zugelassen.
Die Mitglieder des Aussichtsrates der LBB werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Mit freundlichen Grüßen
CDU Fraktion im Rat der Stadt Leichlingen
Helmut Wagner Andreas Heusner Patrick Imcke
(Fraktionsvorsitzender) (Ratsherr) (Sachkundiger Bürger)
Empfehlen Sie uns!