In der Ratssitzung vom 16.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt bei der Bezirksregierung Köln dafür zu werben, dass in dem in Erstellung befindlichen Regionalplan der Allgemeine Siedlungsbereich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet erweitert wird. Da der Regionalplan Köln noch in der Aufstellung ist, besteht die Möglichkeit für die Stadt Leichlingen hier noch korrigierend einzugreifen und zwei Flächenmeldungen rückgängig zu machen.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Leichlingen beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln durchzusetzen, dass der Allgemeine Siedlungsbereich nicht um die Fläche „Eicherhofsfeld“ erweitert wird und somit die bisherige Ausweisung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge“ erhalten bleibt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln durchzusetzen, dass der Allgemeine Siedlungsbereich nicht im Norden des Stadtteils Ziegwebersberg bis zur Stadtgrenze (siehe Anlage 3) ergänzt wird und somit die bisherige Ausweisung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge“ erhalten bleibt.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, regelmäßig in den Sitzungen des SWT über die unternommenen Schritte zur Erreichung dieser beiden Ziele und Reaktionen der Bezirksregierung bzw. des Regionalrates zu berichten.
Wir bitten die Mitglieder des SWT bzw. den Rat der Stadt Leichlingen unserem Antrag
zuzustimmen.
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