Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 05.10.2016 hat der Rat die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leichlingen für den Zeitraum von 2017 bis 2021 beschlossen.
1.) Mit unserer Anfrage Nr. 190305 vom 05. März 2019 haben wir nach der zeitlich konkreten Umsetzung der Maßnahme: BAU1 LZ II gefragt. Mit dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 02. April 2019 wurde uns mitgeteilt, dass die Errichtung einer Garage bzw. eines Containers für die Unterbringung von Gerätschaften zur Unfallvermeidung in der Fahrzeughalle (geplant 2017) noch 2019 erfolgen sollte.
Wurde die Maßnahme BAU 1 LZ II in der Zwischenzeit abgeschlossen?
2.) Dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan ist als Anlage eine Mängel-Übersicht der Gebäude LZ I - III ( Seite 69) und ein Bericht UK NRW für den LZ IV (Seiten 70 -72) beigefügt. Als Begründung der Maßnahmen werden meist Unfallgefahr, Vergiftungsgefahr, Gefahr von Schimmelbildung in Räumen etc. genannt.
Welche Mängel müssen noch behoben werden und wann soll dies genau geschehen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
CDU-Fraktion Leichlingen
Silvia Pallenberg
(stellv. Fraktionsvorsitzende)
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