Die Fraktionen der CDU sowie von Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben angekündigt in den Haushaltsplanberatungen alles daran setzen den Haushalt für das Jahr 2024 im Ergebnis deutlich zu verbessern. Hierzu stellen wir folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Leichlingen beschließt folgende Änderungen am Haushaltsplanentwurf
1. Laut Einkommenssteuerschätzung aus November 2023 gibt es für das Jahr 2024 keine Einschränkungen. Daher soll die Veranschlagung der für das Jahr 2024 erwarteten Einkommenssteuer um 5 % von € 19,1 Mio. auf € 23,0 Mio. angehoben werden.
2. Laut dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) kann der Jahresfehlbetrag um einen globalen Minderaufwand von 2 Prozent der ordentlichen Aufwendungen reduziert werden. Daher soll entsprechend ein globaler Minderaufwand von 2 Prozent in die Haushaltssatzung aufgenommen werden.
3. Zusätzlich sollen alle Aufwandsposten mit Ausnahme der Abschreibungen, Zinsen und der Kreisumlage als Konsolidierungsmaßnahme generell um 2 % gekürzt werden. Um dies zu ermöglichen soll eine gegenseitige Deckung aller gleichlautenden Konten über den gesamten Haushalt in die Satzung aufgenommen werden.
4. Da der Haushalt sehr spät verabschiedet wird, ist davon auszugehen, dass nicht alle geplanten Investitionen in 2024 umgesetzt werden können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Übertragungen aus dem Jahr 2023 ähnlich hoch sein werden wie die vom Jahr 2022 auf das Haushaltsjahr 2023. Auch der Bürgermeister geht davon aus, dass die geplanten Investitionen nicht in veranschlagter Höhe abfließen werden. Daher sollen in 2024 alle geplanten Baumaßnahmen pro Konto lediglich mit € 1.000,00 veranschlagt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 sollen entsprechend um den Restbetrag der geplanten Investition erhöht werden. Die Kreditermächtigungen sollen entsprechend reduziert werden. Damit ist sichergestellt, dass jede geplante Investition in 2024 begonnen werden kann. Sollte im Haushaltsjahr 2024 ein höherer Betrag als € 1.000,00 benötigt werden, so kann mit einem Haushaltsvorgriff auf die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2025 zugegriffen werden.
5. Für das Haushaltsjahr 2025 soll die Grundsteuer A von bisher 230 % auf 259 % angehoben werden. Dieser Hebesatz würde der Steuerkraftzahl laut Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) §9 entsprechen. Die Folge wäre zwar lediglich eine ca. € 5.500 höhere Einnahme, zusätzlich würde sich jedoch auch die Kreisumlage verringern.
Die Fraktionen der CDU sowie von Bündnis 90/Die Grünen und die FDP bitten um Beratung dieses Antrages im Rat am 29.04.2024.
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