Antrag: Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfung der Stadt Leichlingen an den Rheinisch-Bergischen Kreis

Wir beantragen, dass die Verwaltung der Stadt Leichlingen zusammen mit dem Rheinisch Bergischen Kreis die Möglichkeit einer Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Leichlingen in der Fassung vom 30.09.2022 auf den Rheinisch Bergischen Kreis prüft und dem Rat der Stadt Leichlingen einen Vorschlag für eine entsprechende Vereinbarung gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW zur Beschlussfassung vorlegt. Hierbei ist die besetzte Prüferstelle im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leichlingen einzubinden und zu erhalten.


Begründung:
Im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leichlingen ist die Stelle der Leiterin/des Leiters vakant. Dies ermöglicht - neben der rechtlichen Möglichkeit durch die Gemeindeordnung NRW - eine Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfung der Stadt Leichlingen auf den Rheinisch Bergischen Kreis.
Durch den Wegfall der Leitungsstelle im Rechnungsprüfungsamt werden Personalkosteneinsparungen realisiert. Bei einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Rheinisch Bergischen Kreis sind nur die vereinbarten Kosten für die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten zu erstatten. Dies soll zu einer finanziellen Entlastung des städtischen Haushaltes führen.
Im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leichlingen muss gemäß Rechnungsprüfungsordnung ein umfangreiches Aufgabenspektrum abgedeckt werden. Neben der Jahresabschluss- und Gesamtabschlussprüfung fallen weitere Prüfungen auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit etc. an. Durch eine interkommunale Zusammenarbeit können Prüfer*innen sich spezialisieren und sich entsprechend weiterbilden Dies führt zu höherer Effektivität und zu Synergieeffekten.