Antrag: Neue Umsatzsteuergesetzgebung

Wir beantragen eine Berichterstattung über den aktuellen Sachstand und den weiteren Fahrplan zur
Einführung des Umsatzsteuergesetzes § 2b im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am
26.09.2022.


Begründung:
Bereits zum 01.01.2017 trat das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft und war grundsätzlich direkt
anwendbar. Da die Neuregelung für die Kommunen einen erheblichen Aufwand bedeutet, reagierte
der Gesetzgeber und führte eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2021 ein. Mit dem Beschluss des
sogenannten „Corona-Steuergesetzes“ wurde die Übergangsfrist um zwei weitere Jahre, also bis zum
31.12.2022 verlängert.
Die neue Regelung tritt nun am 01. Januar 2023 definitiv in Kraft und gilt ausnahmslos für alle
steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen.
Uns ist bewußt, dass diese Neuregelung einen beträchtlichen Aufwand für die Verwaltung der Stadt
Leichlingen mit sich bringt. Wir bitten daher um einen aktuellen Zwischenstand, welche positiven und
negativen Auswirkungen diese Gesetzesänderung mit sich bringen wird und wie der weitere Fahrplan
bis zum 31.12.2022 aussieht.