Antrag: Abstellen des räumlichen Engpasses im Feuerwehrgerätehaus Oberschmitte

Seit mittlerweile mehr als zwei Jahre bemüht sich die Führung des Löschzuges Oberschmitte mit der Verwaltung eine Lösung für die adäquate Unterbringung insbesondere der weiblichen Löschzugmitgliedern zu erreichen.
Der Löschzug präferiert die möglichst zeitnahe Einbeziehung der Mietwohnung in die Nutzfläche des Löschzuges, um dort die notwendige Expansion für die sogenannten Alarm-Umkleiden zu erreichen, also die Fläche, wo sich die bei einer Alarmierung eintreffenden Kräfte umziehen und in den Einsatz gehen.
Die Tatsache, dass es an der notwendigen und vorgeschriebenen Fläche mangelt, ist auch seitens der Verwaltung unstrittig. Allerdings präferiert die Verwaltung zwei Erweiterungsbauten, für die im Haushalt 2023 der Stadt Leichlingen die Summe von € 130.000 eingestellt wurde. Die Zugführung hat den Vorschlag als untauglich abgelehnt. In der Sitzung des Infrastruktur-, Mobilitäts- und Betriebsausschusses im November 2022 wurde von Seiten der CDU explizit gefragt, ob die seitens der Feuerwehr vorgeschlagene Lösung für die Verwaltung eine Option wäre. Dies wurde verneint.
Um die Wohnung in die Nutzfläche des Löschzuges zu integrieren, bedarf es lediglich eines Durchbruches und der Anpassung der unterschiedlichen Raumhöhen durch eine kleine Rampe, da Stufen im Alarmbereich nicht zulässig sind. Damit würden sich nachhaltig die räumlichen Probleme lösen und zusätzlich Büroflächen für die Gesamtwehr einrichten lassen, die heute angesichts der räumlichen Enge beim Löschzug I – Stadtmitte ebenfalls einer Lösung bedürfen. Die seitens der Verwaltung für eine bauliche Lösung eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von € 130.000,-- könnten um rund € 100.000 reduziert werden. Gleichzeitig würde sich damit kurz-, mittel- und langfristig die existente Raumnot, neben der nicht ausreichenden Umkleidefläche auch hinsichtlich der Bürokapazität, deutlich entspannen.
Wir beantragen die Anregung der Feuerwehr des Löschzuges Oberschmitte zu folgen und in einer angemessenen Zeit die Wohnung in die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses zu integrieren. Wir bitten um eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung im nächsten Sitzungsturnus.