Vielen Dank an Frau Mewes für das ausführliche und interessante Gespräch am 04.Mai 2021.
Es wurde u.a. auch daraufeingegangen, dass für die Erstellung der Klimastrategie in unserer Kommune keine Fördermittel zur Verfügung stehen würden, da der Kreis bereits Fördergelder für das integrierte Klimaschutzkonzept für den Rheinisch Bergischen Kreis erhalten hat.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ am 22. Juli 2020 veröffentlicht. Diese Richtlinie trat mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. In dieser Richtlinie werden mehrere Punkte aufgeführt, die gefördert werden:unter Punkt 2.7 Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement von Erstvorhaben, über Anschlussvorhaben (Punkt 2.72) bis zu weiteren Klimaschutzmaßnahmen (unter Punkt 2.7.3).
Ist es für die Stadt Leichlingen gemäß dieser „Kommunalrichtlinie“ möglich Fördergelder für die Erstellung und auch für die Umsetzung des Klimaneutralitätsplans zu beantragen?
Der Kreis hat Fördergelder für das integrierte Klimaschutzkonzept bekommen. Dieses kann in Teilen von der Stadt Leichlingen genutzt werden. Jetzt müssen die kommunalen Pläne und Details noch in einem Klimaneutralitätsplan erarbeitet werden. Hierfür können vielleicht Fördergelder generiert werden oder stehen generell keine Fördertöpfe mehr zur Verfügung?
Besten Dank für eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helmut Wagner (CDU-Fraktion), Wolfgang Müller-Breuer (Bündnis 90/Die Grünen Fraktion), Thomas Richter (FDP), Silvia Pallenberg (CDU-Fraktion)
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